Bergbahnen trifft keine Schuld für Schlittelunfall
BGer – Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Weisse Arena Bergbahnen einer beim Schlitteln verunfallten jungen Frau keine Entschädigung zahlen muss. Das Unternehmen hat die Schlittelbahn und deren Randbereich ausreichend gekennzeichnet und gesichert. (Urteil 4A_489/2014)
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