Aus dem Bundesgericht
Kosten für Schultransport gehen zulasten der Behörde
Beitragsarten:
Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete:
Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Kosten für Schultransport gehen zulasten der Behörde, in: Jusletter 16. März 2015
BGer – Es bleibt dabei: Die öffentliche Hand muss die Kosten des Transports eines Glarner Jungen in die Schule des Nachbardorfs tragen. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde der Schulkommission und des Gemeinderats Glarus Nord nicht eingetreten, weil diese nicht beschwerdeberechtigt sind. (Urteil 2C_1005/2014)
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