Verfolgung sexuellen Missbrauchs scheitert
BGer – Weil die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt ein Verfahren wegen mutmasslicher sexueller Übergriffe eines Vaters auf seine Tochter im August 2010 eingestellt statt sistiert hat, kann das Verfahren nicht mehr aufgenommen werden. Die 2008 angenommene Unverjährbarkeitsinitiative ändert gemäss Urteil des Bundesgerichts nichts daran. (Urteil 6B_1085/2014)
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