Jusletter

Zur Bedeutung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Europäischen Asylrecht

  • Autoren/Autorinnen: Sarah Progin-Theuerkauf / Teresia Gordzielik
  • Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht, Europarecht und Internationales Recht, Menschenrechte
  • Zitiervorschlag: Sarah Progin-Theuerkauf / Teresia Gordzielik, Zur Bedeutung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Europäischen Asylrecht, in: Jusletter 16. März 2015
Die Charta der Grundrechte gewinnt zunehmend Einfluss auf die Entwicklung des Grundrechtsschutzes im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS). Gleichwohl fehlt es in der aktuellen Doktrin noch an einer grundlegenden Analyse ihrer Tragweite für das Europäische Asylrecht. Da die Schweiz an den Dublin-Acquis und damit einen Teilbereich des GEAS assoziiert ist, sind die Entwicklungen in diesem Bereich auch für sie von Interesse. Der Beitrag soll einen Überblick über die Charta im Kontext des Unionsrechts vermitteln und anhand ausgewählter Grundrechte ihre Bedeutung für die Entwicklung des Europäischen Asylrechts beleuchten.

Inhaltsverzeichnis

  • A. Der unionsrechtliche Kontext
  • I. Die Grundrechtecharta im Recht der Europäischen Union
  • 1. Entstehung und Inhalt im Überblick
  • 2. Rang der Charta im Unionsrecht
  • II. Zur Anwendung der Charta
  • 1. Grundrechtsadressaten und Grundrechtsbindung
  • 2. Grundrechtsträger und Geltendmachung von Grundrechten
  • III. Auslegungsgrundsätze, Tragweite und Schutzniveau der Grundrechtecharta
  • IV. Die Charta und das Gemeinsame Europäische Asylsystem
  • B. Zur Tragweite ausgewählter Grundrechte für das Europäische Asylrecht
  • I. Schutz materieller Grundrechte
  • 1. Das Folterverbot (Art. 4 GRCh)
  • 2. Das unionsrechtliche Non-Refoulement-Gebot (Art. 19 GRCh)
  • 3. Das Recht auf Asyl (Art. 18 GRCh)
  • 4. Religionsfreiheit (Art. 10 Abs. 1 GRCh)
  • 5. Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 7 GRCh)
  • 6. Rechte des Kindes (Art. 24 GRCh)
  • II. Schutz von Verfahrensrechten
  • 1. Das Recht auf eine gute Verwaltung (Art. 41 GRCh)
  • 2. Das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht (Art. 47)
  • C. Zusammenfassende Betrachtungen

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.