Zutritt in zwei Schutzzonen bleibt Bergführern verwehrt
BGer – Bergführer dürfen ihre Kunden nicht in die beiden neuen Schutzzonen für Flora und Fauna in Nendaz und Grimentz VS führen. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Walliser Staatsrats bestätigt. (Urteile 1C_454/2014 und 1C_453/2014)
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