Schenkung und Eigentumsvermutung
Urteilsanmerkung zum Urteil des Bundesgerichts 4A_262/2014 vom 2. Dezember 2014 (zur Publikation vorgesehen)
Im neuen, zur amtlichen Publikation vorgesehenen Entscheid äusserte sich das Bundesgericht zur Eigentumsvermutung, die sich aus dem Besitz ergibt. Die Autoren setzen sich anhand des Entscheids mit dieser Vermutung und ihren Folgen auseinander. Sie kommen zum Schluss, dass die in Art. 930 Abs. 1 ZGB enthaltene Vermutung im Geber-Nehmer-Verhältnis nicht zur Anwendung kommen darf, weil sie dort gravierende Anreize zu Fehlverhalten setzt und im Ergebnis eine Schenkungsvermutung bewirkt, die jeder Intuition spottet. Art. 930 Abs. 1 ZGB soll ihrer Ansicht nach deshalb nur gegenüber Dritten Anwendung finden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 2. Sachverhalt und Prozessgeschichte
- 3. Erwägungen des Bundesgerichts
- 4. Bemerkungen
- 4.1. Keine unpassenden Vermutungen mit zu vielen Ausnahmen
- 4.2. Kein Anreiz für Missbrauch
- 4.3. Keine Anwendung im Geber-Nehmer-Verhältnis
- 4.4. Kein Rechtsschein inter partes
- 4.5. Keine Abweichung zum Bereicherungsrecht
- 5. Ergebnis
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