Taxes sur les déchets: admission d’un recours du Mont-sur-Lausanne
BGer – Verurteilt durch das Waadtländer Kantonsgericht, erhielt die Gemeinde Mont-sur- Lausanne nun im Streitfall Pauschalsteuer für Abfälle vor Bundesgericht definitiv Recht. Ein Unternehmen, welches die Abfälle selbst entsorgte weigerte sich, diese Steuer an die Gemeinde zu entrichten. (Urteil 2C_858/2014) (sts)
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