Bühnenverband hat Erfolg mit Beschwerde um Fördergelder
BVGer – Das Bundesamt für Kultur muss das Gesuch des Schweizerischen Bühnenverbands für die Ausrichtung von 225’000 Franken für die Jahre 2013 bis 2015 nochmals prüfen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Verbandes gutgeheissen, weil die Kulturförderungsverordnung gesetzeswidrig ist. (Urteil B-4572/2012)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare