16 Personen mit HIV infiziert: Schuldspruch bestätigt
BGer – Das Bundesgericht bestätigt den Schuldspruch gegen einen Mann aus dem Kanton Bern, der von 2001 bis 2005 16 Personen vorsätzlich mit dem HI-Virus infiziert hat. Die HIV-Infizierung der Opfer wurde vom Obergericht des Kantons Bern zu Recht als schwere Körperverletzung qualifiziert. Neu entscheiden muss es in Bezug auf die Höhe der Genugtuungszahlungen für die Betroffenen. (Urteil 6B_768/2014)
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