Entschädigung von Asbestopfern
BGer – Das Bundesgericht sistiert das Revisionsverfahren zu den Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen der Töchter eines Asbestopfers, bis das Parlament über die Motion zur Errichtung eines Fonds für die gerechte Entschädigung von Asbestopfern entschieden hat. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Schweiz 2014 wegen der Verjährungsproblematik bei Asbestfällen gerügt. (Verfügung 4F_15/2014)
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