Kein Erfolg der «Aktion gegen Fluglärm»
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht ist auf eine Beschwerde des Schutzverbands «Aktion gegen Fluglärm» gegen 27 Sonderbewilligungen für Flugbewegungen ausserhalb der Öffnungszeiten auf dem Flugplatz St. Gallen-Altenrhein nicht eingetreten. (Urteil A-6496/2013)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare