Planungszone ist vorerst Sache des Stadtrates
BGer – Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde von drei Mobilfunkanbietern gegen Bestimmungen der Planungszone für Mobilfunkantennen in Sursee nicht eingetreten. Erst wenn der Stadtrat Änderungen gemäss den Erwägungen des Luzerner Obergerichts vorgenommen habe, sei eine Beschwerde möglich. (Urteil 1C_284/2014)
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