Schlusspunkt hinter Wohnungsinserat mit Hinweis «keine CH»
BGer – Weil das Untersuchungsrichteramt Altstätten SG ein Wohnungsinserat mit dem Vermerk, dass Schweizer als Mieter nicht erwünscht sind, nicht an die Hand nahm und die Anklagekammer dies nicht korrigierte, hat ein Mann beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Dieses ist aber nicht darauf eingetreten. (Urteil 6B_260/2015)
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