Zwei Richterinnen verdienen zu Recht weniger
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von zwei Richterinnen des Berner Obergerichts abgewiesen, die sich gegenüber Kolleginnen und Kollegen mit Amtsantritt vor dem 31. Dezember 1996 in Sachen Lohn benachteiligt sahen. Grund für den Unterschied ist ein Systemwechsel bei der Besoldung der Berner Oberrichter. (Urteil 8C_644/2014)
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