Fall «Carlos»: Untersuchungshaft zu Recht verlängert
BGer – Die Untersuchungshaft gegen den unter dem Pseudonym «Carlos» bekannt gewordenen jungen Mann ist am 22. Januar 2015 zu Recht um drei Monate verlängert worden. Das Bundesgericht weist seine Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich ab und bejaht das Vorliegen von dringendem Tatverdacht und Wiederholungsgefahr. (Urteil 1B_95/2015)
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