Behandlungstarif für Paraplegikerzentrum
BVGer – Die Luzerner Regierung hat den Tarif für die stationäre Behandlung nicht Querschnittgelähmter falsch festgelegt und muss deshalb nochmals über die Bücher. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von 45 Krankenkassen gegen den entsprechenden Regierungsratsbeschluss teilweise gutgeheissen. (Urteil C-3454/2013)
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