Billag darf keine Mehrwertsteuer erheben
BGer – Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Radio- und Fernsehgebühr nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt. Der Gebührenzahler erhält nämlich keine direkte Leistung vom Bund. Ein solches Austauschverhältnis bildet jedoch die Grundlage für die Erhebung einer Mehrwertsteuer. (Urteil 2C_882/2014)
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