Psychiatrisches Gutachten muss durch Psychiater erstellt werden
BGer – Die Delegation einer psychiatrischen Begutachtung eines Straftäters von einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie an eine Psychologin ist nicht zulässig, wie das Bundesgericht im Fall eines mutmasslichen Erpressers festgestellt hat. Es hat das Urteil des Obergerichts Bern deshalb aufgehoben. (Urteil 6B_884/2014)
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