Stromversorgungsgesetz
Mit Teilrevision, die aufgrund der parlamentarischen Initiative 13.467 (Kostentragungspflicht für Ausgleichsenergie. Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung) erarbeitet wurde, wird die Kostentragungspflicht der Bilanzgruppen für die Ausgleichsenergie gesetzlich verankert.
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