Bauhandwerkerpfandrecht: Passivlegitimation im Prozess um die definitive Bestellung einer provisorisch geleisteten Sicherheit
Urteil des Handelsgerichts, Einzelgericht, des Kantons Zürich vom 24. Juli 2014 (HE140120)
Im besprochenen Urteil qualifizierte das Handelsgericht (Einzelgericht) des Kantons Zürich aus zutreffenden Erwägungen eine von einer Drittperson geleistete Bankgarantie als hinreichende Ersatzsicherheit (Art. 839 Abs. 3 ZGB). Die im gleichen Urteil vertretene Auffassung, im ordentlichen Verfahren um die Bestellung einer Bankgarantie als definitive Ersatzsicherheit sei anstelle der Grundeigentümerin die die Ersatzsicherheit leistende Drittperson passivlegitimiert, kann hingegen nicht geteilt werden. [Version vom 16. Juni 2015]
Inhaltsverzeichnis
- 1. Der Fall
- 2. Das Urteil
- a) Hinreichende Sicherheit
- b) Passivlegitimation im Prozess um die definitive Bestellung der Ersatzsicherheit
- 3. Anmerkungen
- a) Hinreichende Sicherheit
- b) Passivlegitimation im Prozess um die definitive Bestellung der Ersatzsicherheit
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