Kein Eintreten auf Beschwerden von entlassenem Kripochef
BGer – Der Nidwaldner Ex-Kripochef, der 2012 noch vor seinem eigentlichen Amtsantritt entlassen worden war und die Aufhebung seiner Kündigung respektive Schadenersatz fordert, ist vor dem Bundesgericht vorerst abgeblitzt. Das Bundesgericht trat auf seine Beschwerden nicht ein. (Urteil 8c_725/2014)
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