Beschwerde von Carl Hirschmann teilweise gutgeheissen
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde von Carl Hirschmann im Zusammenhang mit seiner Persönlichkeitsklage gegen die Tamedia AG, 20 Minuten AG und Espace Media AG teilweise gut. Über die drei vom Handelsgericht des Kantons Zürich beanstandeten Zeitungsartikel hinaus bewertet das Bundesgericht neun weitere Medienberichte als persönlichkeitsverletzend. Zudem muss das Handelsgericht mehrere Punkte nochmals prüfen, insbesondere den von Carl Hirschmann erhobenen Vorwurf einer «Medienkampagne». (Urteil 5A_658/2014)
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