Jusletter

Asylwesen: Traumatisierung ist ein Indiz, aber kein Beweis für erlebte Misshandlungen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Asylwesen: Traumatisierung ist ein Indiz, aber kein Beweis für erlebte Misshandlungen, in: Jusletter 29. Juni 2015
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einem zur BVGE-Publikation bestimmten Urteil eingehend mit der Frage auseinandergesetzt, ob bei asylsuchenden Personen eine ärztlich diagnostizierte Traumatisierung als Beweis für Misshandlungen genügt. Das Gericht kommt dabei zum Schluss, dass eine nachweisbare Traumatisierung ein Indiz, jedoch kein Beweis für erlebte Misshandlungen sein kann. (Urteil D-5781/2012)

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