Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindung zu Usama bin Laden
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat am 30. Juni 2015 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban geändert. Die Änderung tritt am 1. Juli 2015 um 18.00 Uhr in Kraft.
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