Inhaltsverzeichnis
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1. Grundsätze zu Art. 124 ZGB
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1.1. Allgemeines
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1.2. Verhältnis zum Güterrecht
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1.3. Beispiel zum Verhältnis von Vorsorge und Güterrecht
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2. Höhe der Entschädigung, insbes. wenn der Eintritt des Vorsorgefalls schon länger zurückliegt
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2.1. Allgemeines
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2.2. Bemessung der Entschädigung nach Pensionierung
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2.2.1. Grundlagen
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2.2.2. Nach Kapitalbezug
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2.2.3. Bei Rentenbezug
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2.2.4. Verhältnis zum Ehegattenunterhalt
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2.3. Bemessung der Entschädigung bei Invalidität
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2.3.1. Grundlagen
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2.3.2. Abzug für ausgerichtete Rentenbetreffnisse?
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2.3.3. Teilinvalidität
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2.3.4. Beispiel zur Berechnung der Entschädigung bei länger bestehender Invalidität
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2.4. Berechnung der Entschädigung bei nicht mehr gebundenem Vorbezug für Wohneigentumsförderung
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2.4.1. Grundlagen
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2.4.2. Beispiel zur Berechnung der Entschädigung bei Vorbezügen aus der zweiten Säule für Wohneigentum
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3. Form der Entschädigung: Kapital, Rente, Sicherstellung
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3.1. Form der Entschädigung
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3.1.1. Grundlagen
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3.1.2. Kapitalleistung in Raten
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3.1.3. Art. 22b FZG
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3.1.4. Rente
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3.2. Sicherstellung gemäss Art. 124 Abs. 2 ZGB
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4. Aus welchen Mitteln ist die Entschädigung zu leisten?
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5. Wohin sollte die Entschädigung beim Gläubiger-Ehegatten fliessen?
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5.1. Entschädigung aus Austrittsleistung des Schuldner-Ehegatten
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5.2. Entschädigung aus freiem Vermögen des Schuldner-Ehegatten
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6. Zur Revision des Vorsorgeausgleichs: Wohin geht die Reise?