Jusletter

Krankenkassen und Pflegeheime müssen Tarife verhandeln

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung, Gesundheitssystem, Gesundheitspolitik
  • Zitiervorschlag: Jurius, Krankenkassen und Pflegeheime müssen Tarife verhandeln, in: Jusletter 13. Juli 2015
BVGer – Zugelassene Pflegeheime dürfen Nebenleistungen, wie Physio- oder Ergotherapie, gegenüber den Krankenkassen auch dann verrechnen, wenn sie vom Pflegeheim selbst erbracht werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht aufgrund einer Beschwerde aus dem Kanton Zürich entschieden. (Urteil C-1190/2012)

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