Anwalt wollte zweimal kassieren
BGer – Ein Kanzleibesitzer aus dem Kanton Aargau hat einer Klientin eine Rechnung von 31'000 Franken gestellt, obwohl sein Angestellter als unentgeltlicher Rechtsvertreter für die Leistungen bereits vom Gericht entschädigt worden war. Das Bundesgericht hat die deswegen verhängte Busse von 1'200 Franken gegen die Kanzlei als rechtens erklärt. (Urteil 2C_952/2014)
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