Verurteilung eines Maschinisten wegen fahrlässiger Tötung
BGer – Das Bundesgericht hat ein Urteil des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden bestätigt, das einen Maschinisten wegen fahrlässiger Tötung verurteilt hatte. Durch das Anhängen einer zu schweren Last war ein vom Maschinenführer bedientes Drehbohrgerät gekippt und auf einen Arbeiter gefallen. (Urteil 6B_333/2015)
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