Direktzahlungen nur bei Einhaltung von Tierschutzbestimmungen
BVGer – Das Landwirtschaftsamt des Kantons Thurgau hat einem Landwirt für das Jahr 2013 die Direktzahlungen gekürzt, weil er gegen Tierschutzbestimmungen verstossen und Gewässerschutzbestimmungen nicht eingehalten hatte. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen diesen Entscheid abgewiesen. (Urteil B-2261/2014)
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