Kein Unfall-Taggeld während des Strafvollzugs
BGer – Wer im Strafvollzug ist, kann nicht gleichzeitig Taggeldleistungen einer Unfallversicherung beziehen. Dies hat das Bundesgericht im Fall eines Suva-Versicherten entschieden. Ausgenommen sind Fälle, in denen der Berechtigte für den Unterhalt von Angehörigen aufkommen muss. (Urteil 8C_841/2014)
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