Schriftzug auf Trockenmauer
BGer – 2013 hat ein Weinhändler in Sion VS zwei Trockenmauern derart sandstrahlen lassen, dass sich der Name des Weinkellers und des Gebiets «Clos Cochetta» in gut sechs Meter grossen, hellen Lettern von der Wand abhoben. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden muss. (Urteil 1C_618/2014)
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