Anwalt schummelt bei Kürzung seiner Rechtsschrift
BGer – Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Verwaltungsgerichts St. Gallen bestätigt, das auf eine Beschwerde eines Anwalts nicht eingetreten ist. Dieser hatte seine 55-seitige Eingabe gemäss Aufforderung des Gerichts auf 25 Seiten reduziert, allerdings auf zweifelhafte Art und Weise. (Urteil 2C_204/2015)
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