Jusletter

Empfangsgebühr: Keine Rückzahlung der Mehrwertsteuer

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Öffentliche Finanzen, Fernmeldewesen. Fernmeldenetze, Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
  • Zitiervorschlag: Jurius, Empfangsgebühr: Keine Rückzahlung der Mehrwertsteuer, in: Jusletter 24. August 2015
Die Mehrwertsteuer auf der Empfangsgebühr wird nicht rückwirkend zurückbezahlt. Zu diesem Schluss kommt das BAKOM, das gemeinsam mit der ESTV die Konsequenzen des Bundesgerichtsurteils analysiert hat, wonach die Gebührenzahlenden keine Mehrwertsteuer auf der Empfangsgebühr bezahlen müssen.

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