Keine Nachzählung zu RTVG-Abstimmung
BGer – Das Ergebnis der eidgenössischen Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 über die Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) wird nicht nachgezählt. Das Bundesgericht weist die Beschwerden von vier Personen ab. (Urteile 1C_348/2015, 1C_350/2015, 1C_356/2015, 1C_360/2015)
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