Jusletter

Staatsanwalt darf nicht über das Pensionsalter hinaus arbeiten

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden
  • Zitiervorschlag: Jurius, Staatsanwalt darf nicht über das Pensionsalter hinaus arbeiten, in: Jusletter 24. August 2015
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Staatsanwalts des Bundes abgewiesen, der nach dem Erreichen des Pensionsalters noch bis zum Ende seiner Amtsdauer arbeiten wollte. Die Bundesanwaltschaft wollte ihn nicht länger im Amt haben. (Urteil A-2970/2015)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.