Ausgleichskasse entgehen 450'000 Franken wegen Verjährung
BGer – Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Schadenersatzansprüche der Ausgleichskasse des Kantons Aargau an das einzige Mitglied des Verwaltungsrats einer 2007 Konkurs gegangenen Firma verjährt sind. Der Kasse entgehen damit Sozialversicherungsbeiträge von rund 450'000 Franken. (Urteil 9C_423/2014)
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