Kriterien zur Alleinzuteilung der elterlichen Sorge
BGer – Erhebliche und andauernde Konflikte oder Kommunikationsprobleme zwischen den Eltern können die alleinige Zuteilung des Sorgerechts an einen Elternteil rechtfertigen. Das Bundesgericht konkretisiert in einem ersten Urteil zum neuen Sorgerecht den Massstab für eine Alleinzuteilung. Es weist die Beschwerde eines Vaters aus dem Kanton Zürich ab. (Urteil 5A_923/2014)
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