Ausstand für Richter
BGer – Der Vizepräsident der strafrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts Basel-Landschaft muss in einem Strafverfahren wegen Befangenheit in den Ausstand treten. Das Bundesgericht hat die entsprechende Beschwerde eines Angeklagten gutgeheissen. (Urteil 1B_55/2015)
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