Jusletter

Datenübermittlungen von Banken an die US-Behörden

Ein Überblick über aktuelle zivilrechtliche Entscheide

  • Autor/Autorin: Martina Reber
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Bankrecht, Datenschutz, Obligationenrecht
  • Zitiervorschlag: Martina Reber, Datenübermittlungen von Banken an die US-Behörden, in: Jusletter 7. September 2015
In letzter Zeit sind diverse Gerichtsentscheide betreffend Datenübermittlungen von Banken an die US-Behörden ergangen. Einerseits wurden mehrere Banken angewiesen, Kopien der bereits übermittelten Dokumente an die betroffenen Personen auszuhändigen. Andererseits wurde einigen Banken mittels vorsorglicher Massnahmen verboten, Daten an die US-Behörden zu übermitteln. Zudem hat ein erstinstanzliches Genfer Gericht die Widerrechtlichkeit einer Datenübermittlung an die USA festgestellt. Der Beitrag bietet einen Überblick über ergangene Entscheide.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Auskunft über bereits erfolgte Datenübermittlungen mittels Kopien der übermittelten Dokumente
  • 1. Auskunftsverweigerung gestützt auf eine formell-gesetzliche Grundlage?
  • 2. Auskunftsverweigerung gestützt auf überwiegende Interessen Dritter?
  • 3. Auskunftsverweigerung gestützt auf überwiegende Eigeninteressen?
  • a) Interessen der ehemaligen Mitarbeitenden
  • b) Interessen der Banken
  • c) Interessenabwägung
  • 4. Vertraglicher Verzicht auf die schriftliche Auskunftserteilung?
  • 5. Ausnahme von der schriftlichen Auskunftserteilung wegen besonderer Umstände?
  • III. Verbot künftiger Datenübermittlungen
  • 1. Begehren um vorsorgliche Massnahmen
  • a) Sachliche Zuständigkeit
  • b) Einlenken der Banken
  • c) Keine Subsidiarität der vorsorglichen Massnahmen
  • d) Interessenabwägung
  • aa) Interessen der von der Datenherausgabe Betroffenen 
  • bb) Kein (überwiegendes) öffentliches Interesse 
  • e) Nichteintreten des Bundesgerichts
  • 2. Zulässigkeit der Datenübermittlung
  • a) Keine hinreichenden Garantien
  • b) Keine Einwilligung
  • c) Kein Fall der Unerlässlichkeit für die Feststellung, Ausübung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen vor Gericht
  • d) Keine überwiegenden Interessen
  • aa) Öffentliche Interessen
  • bb) Überwiegende Interessen der Bankmitarbeiterin
  • IV. Fazit

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