Staatsanwaltschaft erhält nach Todesfall Einsicht in Ärzte-Mails
BGer – Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau darf den Mail-Verkehr zwischen einer Spitalärztin und einem Hausarzt sichten. Gemäss Bundesgericht besteht ein hinreichender Tatverdacht, dass eine Patientin nicht ausreichend über die Gefährlichkeit einer Blutung in ihrem Kopf informiert worden war. (Urteil 1B_52/2015)
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