Jusletter

Staatsanwaltschaft erhält nach Todesfall Einsicht in Ärzte-Mails

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Staatsanwaltschaft erhält nach Todesfall Einsicht in Ärzte-Mails, in: Jusletter 14. September 2015
BGer – Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau darf den Mail-Verkehr zwischen einer Spitalärztin und einem Hausarzt sichten. Gemäss Bundesgericht besteht ein hinreichender Tatverdacht, dass eine Patientin nicht ausreichend über die Gefährlichkeit einer Blutung in ihrem Kopf informiert worden war. (Urteil 1B_52/2015)

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