Liebe Leserinnen und Leser
Nach der brutalen Vergewaltigung einer jungen Frau im Juli 2015 in Emmen – der Täter ist immer noch unbekannt – steht der Massen-DNA-Test bei grösseren Untersuchungen wieder im Mittelpunkt der Debatte. Sandra Charvet untersucht unter welchen Voraussetzungen eine solche DNA-Entnahme gerechtfertigt ist und welche Auswirkungen eine solche auf die individuellen Freiheitsrechte haben kann.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
| Leiterin Jusletter | Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |
Abstract
Ausgangspunkt ist ein Urteil des Bundesgerichts, in dem ein vorsorglicher Sicherungsentzug des Führerausweises gegen einen Motorfahrzeugführer geschützt wurde, bei dem gemäss einem gerichtsmedizinischen Gutachten Spuren von zwei Drogen gefunden wurden. Eine dieser Spuren konnte nicht einmal quantifiziert werden, ihre Wirksubstanz war nicht nachweisbar. Der Autor vertritt die Auffassung, in einer solchen Situation sei der Erlass eines vorsorglichen Sicherungsentzugs rechtswidrig. Auch wird die in der Literatur weitgehend verbreitete Auffassung geteilt, dass bereits die entsprechenden Verordnungsbestimmungen gesetzwidrig sind.
Abstract
Die EU-Erbrechtsverordnung, welche für Erbfälle ab dem 17. August 2015 Geltung erlangt hat, ist bei grenzüberschreitenden Erbfällen eminent wichtig. Es gilt sie auch aus Sicht der Schweiz zu berücksichtigen. Die neue EU-Erbrechtsverordnung harmonisiert das internationale Privatrecht der EU-Mitgliedstaaten in grenzüberschreitenden Erbfällen. Sie führt einheitliche Regeln für Fragen der Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts ein. Grundsätzlich soll nun nur noch eine einzige Behörde für den gesamten Nachlass zuständig sein und ein einheitliches Erbrecht auf den Nachlass Anwendung finden, unabhängig davon, wo sich das Nachlassvermögen befindet.
Abstract
FinTech ist in den Finanzmärkten zu einem neuen «Buzzword» geworden. Die grossen technologischen Entwicklungen, die viele neue Akteure in den Markt geführt haben, sind im Regulierungsrahmen für Finanzintermediäre aber nur ungenügend reflektiert. Der Beitrag analysiert den Regulierungsbedarf und entwickelt einzelne Vorschläge für notwendige, aber nicht überschiessende Regeln.
Abstract
Die DNA-Entnahme ist heute ein häufig verwendetes Mittel bei strafrechtlichen Ermittlungen. Die Schweizerische Strafprozessordnung sieht zudem die Möglichkeit vor, Massen-DNA Entnahmen durchzuführen. Der Beitrag untersucht die Bedingungen, welche erfüllt sein müssen, um eine solche Massnahme anzuwenden und ihre Auswirkungen auf die individuellen Freiheitsrechte. Die Autorin interessiert sich im Weiteren für die Problematik des Rechtsschutzes, welcher gegen solche angeordnete Massnahmen ergriffen werden kann. Im Rahmen einer kritischen Analyse versucht sie die Mängel – anhand der aktuellen Rechtslage – der einsetzbaren Rechtsmittel aufzuzeigen. (sts)
Abstract
BGer – Die Verurteilung des Unternehmers Rolf Erb durch das Obergericht des Kantons Zürich wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Gläubigerschädigung ist bundesrechtskonform. Das Bundesgericht weist die Beschwerde von Rolf Erb ab, soweit es darauf eintritt. (Urteil 6B_462/2014)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Physiotherapeuten abgewiesen, der im März 2012 beim Bahnhof Stäfa seinen Nebenbuhler mit einem Messer getötet hatte. Es bleibt damit bei einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe. (Urteile 6B_271/2015 und 6B_313/2015)
Abstract
BGer – Die Betreiberin des Kraftwerks Chavalon, das in ein Gaskombikraftwerk umgebaut werden soll, erhält für die Jahre 2008 bis 2012 keine CO2-Emissionen gutgeschrieben. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Bundesverwaltungsgericht bestätigt. (Urteil 1C_112/2015)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht wies die Beschwerde von Erwin Kessler ab. Der Tierschützer eröffnete einen Prozess gegen die Zeitung «Le Matin», nachdem diese unter anderem schrieb, dass ihm – aufgrund seiner Banalisierung des Holocausts – viele Gerichtsprozesse gemacht worden seien. (Urteil 5A_207/2015) (sts)
Abstract
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 16. September 2015 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban geändert. Dabei wurde ein Eintrag neu in den Anhang aufgenommen. Die Änderung tritt am 17. September 2015 in Kraft.
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