Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindung zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 16. September 2015 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban geändert. Dabei wurde ein Eintrag neu in den Anhang aufgenommen. Die Änderung tritt am 17. September 2015 in Kraft.
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