Jusletter

Die EU-Erbrechtsverordnung und deren Auswirkungen auf die Nachlassplanung in der Schweiz

  • Autor/Autorin: Barbara Graham-Siegenthaler
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Erbrecht, IPRG, Europarecht
  • Zitiervorschlag: Barbara Graham-Siegenthaler, Die EU-Erbrechtsverordnung und deren Auswirkungen auf die Nachlassplanung in der Schweiz, in: Jusletter 21. September 2015
Die EU-Erbrechtsverordnung, welche für Erbfälle ab dem 17. August 2015 Geltung erlangt hat, ist bei grenzüberschreitenden Erbfällen eminent wichtig. Es gilt sie auch aus Sicht der Schweiz zu berücksichtigen. Die neue EU-Erbrechtsverordnung harmonisiert das internationale Privatrecht der EU-Mitgliedstaaten in grenzüberschreitenden Erbfällen. Sie führt einheitliche Regeln für Fragen der Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts ein. Grundsätzlich soll nun nur noch eine einzige Behörde für den gesamten Nachlass zuständig sein und ein einheitliches Erbrecht auf den Nachlass Anwendung finden, unabhängig davon, wo sich das Nachlassvermögen befindet.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Anwendungsbereich der EU-Erbrechtsverordnung
  • 3. Grundzüge der EuErbVO
  • 3.1. Gleichlauf der Anknüpfung von Zuständigkeit und anwendbarem Recht
  • 3.2. Grundsatz der Nachlasseinheit
  • 3.3. Gewöhnlicher Aufenthalt als zentraler Anknüpfungspunkt
  • 3.4. Vorrang internationaler Abkommen
  • 4. Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts
  • 4.1. Grundlagen
  • 4.2. Fallkonstellationen
  • 5. Internationale Zuständigkeit nach der EuErbVO
  • 5.1. Grundzüge der Regelung
  • 5.2. Allgemeine Zuständigkeit am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort
  • 5.3. Belegenheitsort (subsidiäre Zuständigkeit)
  • 5.4. Forum legis und Gerichtsstandvereinbarung
  • 5.5. Rügelose Einlassung
  • 5.6. Weitere Zuständigkeiten
  • 5.7. Einzelfragen
  • 6. Anwendbares Recht nach der EuErbVO
  • 6.1. Regelanknüpfung (objektive Anknüpfung)
  • 6.2. Ausweichklausel
  • 6.3. Reichweite des Erbstatuts
  • 6.4. Rechtswahl (subjektive Anknüpfung)
  • 6.4.1. Muster für eine Rechtswahlklausel
  • 6.4.2. Voraussetzungen der Rechtswahl
  • 6.4.3. Fiktion einer Rechtswahl
  • 6.5. Praxishinweise
  • 6.6. Recht eines Drittstaates
  • 6.6.1. Universelle Anwendung (erga omnes)
  • 6.6.2. Renvoi
  • 6.7. Ausnahmen vom anwendbaren Recht
  • 7. Verhältnis zwischen EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz
  • 7.1. Allgemeine Würdigung der EuErbVO aus Sicht der Nachlassplanung
  • 7.2. Zusammenfallen von letztem Wohnsitz und letztem gewöhnlichem Aufenthalt
  • 7.3. Auseinanderfallen von letztem Wohnsitz und letztem gewöhnlichem Aufenthalt
  • 7.4. Subsidiäre schweizerische Heimatgerichtszuständigkeit
  • 7.5. Zuständigkeit aufgrund von Nachlassvermögen in einem EU-Mitgliedstaat
  • 7.6. Ausschluss von Vermögenswerten vom Verfahren
  • 7.7. Würdigung
  • 8. Fazit und Folgerungen für die Beratung

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