Urteil gegen Rolf Erb bestätigt
BGer – Die Verurteilung des Unternehmers Rolf Erb durch das Obergericht des Kantons Zürich wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Gläubigerschädigung ist bundesrechtskonform. Das Bundesgericht weist die Beschwerde von Rolf Erb ab, soweit es darauf eintritt. (Urteil 6B_462/2014)
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