Vorsorglicher Sicherungsentzug des Führerausweises wegen Drogen-Mischkonsums unterhalb der Nachweisgrenze
Anmerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 1C_111/2015 vom 21. Mai 2015
Ausgangspunkt ist ein Urteil des Bundesgerichts, in dem ein vorsorglicher Sicherungsentzug des Führerausweises gegen einen Motorfahrzeugführer geschützt wurde, bei dem gemäss einem gerichtsmedizinischen Gutachten Spuren von zwei Drogen gefunden wurden. Eine dieser Spuren konnte nicht einmal quantifiziert werden, ihre Wirksubstanz war nicht nachweisbar. Der Autor vertritt die Auffassung, in einer solchen Situation sei der Erlass eines vorsorglichen Sicherungsentzugs rechtswidrig. Auch wird die in der Literatur weitgehend verbreitete Auffassung geteilt, dass bereits die entsprechenden Verordnungsbestimmungen gesetzwidrig sind.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Kurzdarstellung des Urteils
- 2. Fahrfähigkeit und Fahrunfähigkeit: Das Grundkonzept
- 3. Besondere Regeln zur Fahrunfähigkeit
- 3.1. Alkohol
- 3.2. Andere die Fahrfähigkeit herabsetzende Substanzen
- 4. Das Verordnungsrecht des Bundesrates
- 4.1. Die allgemeine Formel
- 4.2. Die besonderen Regeln zu Drogen
- 5. Die chemisch-analytischen Grenzwerte
- 6. Die chemisch-analytischen Grenzwerte und die verordnungsrechtliche Nachweisgrenze
- 7. Der nächste Schritt: Fahreignungsabklärung bei Werten unter dem rechtlichen Nachweiswert
- 8. Fazit
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