Beschwerden von Swissmedic und PharmaSuisse gutgeheissen
BGer – Die Versandapotheke Zur Rose AG verstösst beim Handel mit rezeptfreien Medikamenten der Kategorien C und D, für die keine ärztliche Verschreibung vorliegt, gegen das Heilmittelrecht des Bundes. Das Bundesgericht heisst die Beschwerden von Swissmedic und PharmaSuisse gut. (Urteil 2C_853/2014 und 2C_934/2014)
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