Abstimmungsbeschwerde gegen V-Bahnprojekt in Grindelwald abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem Beschluss der Gemeindeversammlung Grindelwald im Oktober 2014 zum Ausbau der Jungfraubahn abgewiesen. Es stützt den Entscheid des Berner Verwaltungsgerichts, dass der Beschwerdeführer mutwillig juristische Schritte eingeleitet hat, um Druck auf die Bauherrschaft auszuüben. (Urteil 1C_297/2015)
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