FINMA genehmigt Mindeststandards für das Business Continuity Management
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die Mindeststandards des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) für das Business Continuity Management (BCM) als Selbstregulierung anerkannt (nach Art. 7 Abs. 3 FINMAG). Die Selbstregulierung trat am 1. Oktober 2015 in Kraft.
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