Jusletter

Keine Jugendarbeit-Fördergelder für religiösen Verein

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Wirtschaftliche u. soziale Rechte
  • Zitiervorschlag: Jurius, Keine Jugendarbeit-Fördergelder für religiösen Verein, in: Jusletter 19. Oktober 2015
BVGer – Der Aargauer Verein Adonia erhält vom Bund zu Recht kein Geld für seine Kinder- und Jugendarbeit. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und eine Beschwerde von Adonia abgewiesen. Der Verein setzte vor allem auf Glaubensvermittlung und Bekehrung. Die Jugendarbeit sei einzig Mittel zum Zweck. (Urteile B-5202/2014 und B-7280/2014)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.