Jusletter

Aargau muss Verfahren gegen Klinik führen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesstrafgericht
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Aargau muss Verfahren gegen Klinik führen, in: Jusletter 26. Oktober 2015
BStGer – Die Aargauer Staatsanwaltschaft muss gegen ihren Willen ein Strafverfahren im Zusammenhang zur Bluttat mit fünf Toten in Würenlingen (AG) führen. Das entschied das Bundesstrafgericht. (Urteil BG.2015.37)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.